Arbeitspapier: 'Klettern und Naturschutz' überarbeitet

Seit Juni 2014 gibt es ein neues “Arbeitspapier des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz Pfalz; Fachgruppe Vogelschutz” . Hierzu eine Stellungsnahme des Vorstandes der PK:

Liebe Kletterer,

das bisherige Arbeitspapier als Grundlage für das Vorgehen bei Felssperrungen zum Schutze der Vogelbrut war in die Jahre gekommen und es war an der Zeit, besonders auch auf Wunsch der unteren Naturschutzbehörde sowie Umweltschutzverbände hin, dieses zu überarbeiten. Unter anderem trug die bisherige Arbeitsgrundlage dem unterschiedlichen Brutverhalten der verschiedenen geschützten Felsbrüter (Kolkrabe vs. Wanderfalke) keine Rechnung, das Prozedere zur Festlegung der Sperrliste sollte zur Vereinfachung in kleinerer Runde stattfinden und generell gab es in den letzten Jahren oft Unstimmigkeiten, auf welcher Basis welche Felsen gesperrt werden sollten. Hier galt es einen vernünftigen und vermittelbaren Weg zu gehen, damit diese Vögel ungestört ihre Jungen aufziehen können, aber auch das Recht des Betretens der freien Landschaft nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird, was für eine möglichst breite Akzeptanz der Sperrungen notwendig ist.

Aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen wurde Anfang Juli nach vielen Diskussionen, forciert durch die unteren Naturschutzbehörden, ein neues Arbeitspapier verabschiedet. Hierbei mussten beide Seiten bei bestimmten Positionen Zugeständnisse machen, da eine einvernehmliche Lösung leider nicht möglich war.

Laut Vorstandsbeschluss erkennen wir als PK dieses neue Arbeitspapier als Richtlinie für die Felssperrungen an, werden aber auch in Zukunft zu aus unserer Sicht strittigen Sperrbeschlüssen Bedenken und Einwände bekannt geben und diese ggf. auch nach außen kommunizieren. Inwieweit sich das neue Arbeitspapier etabliert wird dessen Umsetzung im nächsten Jahr zeigen.

Im Folgenden die aus unserer Sicht wichtigsten Eckpunkte des neuen Arbeitspapiers:

  • Das zukünftige Vorgehen entspricht in großen Teilen dem bisherigen Verfahren. Die Sperrliste wird in Zukunft nicht mehr in der Novembersitzung, stattdessen in einer zusätzlichen Sitzung nach Ablauf der Sperrsaison, zusammengestellt.

  • Die Felsliste wird aufgrund der Brutergebnisse der letzten zwei Jahre zusammengestellt, d.h. es werden im September nur Felsen automatisch auf die Sperrliste genommen, an denen in den letzten beiden Jahren Brut- bzw. Brutversuche stattgefunden haben. Die Forderung nach einer statischen Liste, d.h. alle Felsen, die einmal auf der Sperrliste aufgetaucht sind werden immer automatisch gesperrt, konnte sich nicht durchsetzten, was in Bezug auf das beobachtet Brutverhalten aus unserer Sicht auch nicht gerechtfertigt wäre.

  • Im neuen Arbeitspapier bleibt die Option “Teilsperrung” im begründeten Einzelfall nach wie vor möglich. Auch hier gab es Forderungen, dass keine Teilsperrrungen, obwohl erfolgreich z.B. am Asselstein und den Drei Felsen praktiziert, mehr stattfinden sollen.

  • Bei  der Kolkrabenbrut wird das Sperrende auf 1. Juni gesetzt. Bislang wurden wegen Kolkraben die Felsen auch bis 01.07 gesperrt, da Kolkraben aber deutlich früher ihren Horst verlassen als Wanderfalken, ist eine Sperrung bis 1. Juni ausreichend für eine ungestörte Aufzucht der Jungvögel.

  • Im neuen Arbeitspapier wurde aus einem “begründeten Brutverdacht” als Grundlage für eine Sperrung eine “beobachtete Felsbindung”. Leider ist der Begriff aber unscharf und nicht definiert, so dass hier in Zukunft schon eine flüchtige Beobachtung zu einer Sperrung führen könnte, ohne dass wirklich ein Vogel am Fels brütet. Leider wäre ein solcher Fels dann im nächsten Jahr automatisch auf der Sperrliste. Wie sich das ganze entwickelt wird sich zeigen, hängt aber maßgeblich vom fairen Miteinander der beteiligten Personen ab.

  • Leider konnte nicht durchgesetzt werden, manche Begriffe im neuen Arbeitspapier genau zu definieren, so dass hier weiterhin ein gewisser Interpretationsspielraum ist. Dies macht sich vor allem bei der ’erfolgreichen Brut’ bemerkbar. Nach unserer Sicht ist eine Brut erfolgreich, wenn es an einem Felsen zu einem konkreten Brutgeschäft kommt d.h. ein Vogelpaar besetzt einen Brutplatz, das dazugehörige Revier und es kommt zur Eiablage. Von anderer Seite (v.a. NaBu) wir allerdings eine Brut erst dann als erfolgreich angesehen, wenn auch die Jungvögel ausgeflogen sind d.h. die Brut nicht vorher aus anderen Gründen (z.B. Fuchs, Marder, Uhu) verloren gegangen ist. Dies ist vor allem daher wichtig, da die Zahl der erfolgreichen Bruten als Legitimation (mehr/weniger erfolgreiche Bruten) für verschärfte Sperrmodalitäten dienen kann.
    Auch eine nachvollziehbare Gebiets-Felsstruktur (z.B. Taub und Falk sind Einzelfelsen und nicht als eine Felsgruppe für eine Sperrung anzusehen, wenn nur an einem der Türme gebrütet wird) konnte leider nicht eingeführt werden, hier wird es also im Einzelfall auch in Zukunft weitere Diskussionen geben.

  • Auch nach dem neuen Arbeitspapier werden weiterhin bei der Vorabsperrung ganze Felsgruppen wie z.B. Altschlossfelsen oder Taub u. Falk gesperrt und damit ab dem 01.02 ein möglichst großer Bereich ruhiggestellt. Mit der neuen Struktur der PK-Routendatenbank wäre es aber auch möglich gewesen, die Vorabsperrungen auf den einzelnen Brutfelsen zu beschränken, was sich aber nicht durchsetzte. Weiterhin wird also erst zum 01.05 hin entschieden, ob bei einer Brut an vorab gesperrten Felsgruppen die Sperrung auf den tatsächlichen Brutfelsen reduziert wird.

Der Vorstand der Vereinigung der Pfälzer Kletterer e.V.