Das Abeitspapier des AKN

inhalt

Arbeitsgrundlage des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz Pfalz

(Neue Fassung vom 2.07.2014, neues Layout 2.6.2020, vize)

Treffen der Fachgruppe

Die AKN-Fachgruppe besteht aus:

  • 3 Vertretern unterschiedlicher Naturschutzverbände
  • 3 Vertretern unterschiedlicher Kletterverbände
  • je 1 Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Südwestpfalz

Ende April: Treffen der “AKN-Fachgruppe” Vogelschutz zur endgültigen Festlegung der aktuellen Sperrungen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung entscheidet hoheitlich die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Die Einladung erfolgt via E-Mail durch den nicht stimmberechtigten Sprecher des Arbeitskreises.

Anfang Juli (vor den Sommerferien): Treffen der “AKN -Fachgruppe” zur Evaluation der Brutsaison und Festlegung der im Folgejahr zu sperrenden Felsen. Die Einladung erfolgt via E-Mail durch den Sprecher des Arbeitskreises.

Anfang November: Haupttagung des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz.

Neben einem Jahresrückblick über die Tätigkeiten der verschiedenen Fachgruppen, werden die im nächsten Jahr zu sperrenden Felsen vorgestellt und besprochen. Alle interessierten Personen werden hierzu eingeladen. Die Einladung erfolgt via E-Mail und wird auf der Homepage der Vereinigung der Pfälzer Kletterer e.V. veröffentlicht.

Sperrung von Brutfelsen

Erfolgt ab dem 01. Februar des neuen Jahres bei Felsen an denen…:

  1. …in den vergangenen 2 Jahren eine WF/U/K-Brut stattfand
  2. …in den vergangenen 2 Jahren ein WF/U/K-Brutversuch stattfand oder die WF/U/K-Brut abgebrochen wurde.

=> Anbringen der Sperrschilder an diesen Felsen ab 01. Februar des neuen Jahres.

Nach dem 01.Februar:

  • Bei beobachteter Felsbindung (Balzverhalten, Beuteübergabe, Aufsuchen des Horstplatzes) wird der betroffene Felsen in Absprache mit der Naturschutzbehörde gesperrt. Der Sprecher des Arbeitskreises und die Fachgruppe des AKN muss unverzüglich informiert werden.
  • Potentielle Brutfelsen werden in dieser Zeitspanne verstärkt beobachtet, Angaben fachkundiger Personen werden nicht in Zweifel gezogen. An Wochenenden und Feiertagen können die Sperrungen in Ausnahmefällen ohne Rücksprache mit den Unteren Naturschutzbehörden durchgeführt werden. Die zuständige Untere Naturschutzbehörde und der Sprecher der Fachgruppe sind umgehend zu informieren; die Sperrliste ist spätestens am nächsten Arbeitstag zu aktualisieren.
  • Teilsperrungen von Felsen sind nur in Einzelfällen nach Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde möglich.
  • Liegen 2 anerkannte WF/U/K-Brutfelsen dicht beieinander, so wird der Fels der letzten WF/U/K-Brut (oder des WF/U/K-Brutversuches) gesperrt. Bei anderer Entscheidung von Wanderfalke, Uhu oder Kolkrabe wechselt die Sperrung.
  • Das Anbringen und Entfernen der Sperrschilder erfolgt anhand einer vorgegebenen Liste. Diese enthält den Felsnamen, die Positionen der Sperrschilder und die beauftragte Person.

Die Beschilderung vor Ort hat immer Vorrang gegenüber der Sperrliste im Internet.

Sonderregelung beim Kolkraben

Entsprechend des arttypischen Brutverhaltens und Brutverlaufes wird die Sperrung in der Regel zum 01.Juni aufgehoben.

Aufhebung der Sperrungen

  • Kommt es zur Aufgabe von Bruten oder Verlusten von Jungvögeln, bleibt der Fels solange gesperrt, bis die trauernden/suchenden Altvögel ihre enge Felsbindung (ca.14 Tage) verlieren. Die Entscheidung zur Freigabe trifft die zuständige Untere Naturschutzbehörde nach Empfehlung der Fachgruppe des AKN.
  • Sofern Unklarheit besteht, ob Brut stattfindet oder stattfand kann nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Sprecher des AKN ggfs. mit Unterstützung eines weiteren fachkundigen AKN -Mitgliedes zum vermuteten Horstplatz abseilen oder diesen anklettern um die Gegebenheiten aufzuklären. Diese Aufgabe kann vom AKN- Sprecher auch übertragen werden.
  • Gesperrte Felsen an denen es nicht zur Brut kommt und kein Nachgelege zu erwarten ist, werden baldmöglichst bzw. spätestens zum 01. Mai freigegeben. Die Entscheidung trifft die zuständige Untere Naturschutzbehörde nach Empfehlung der Fachgruppe des AKN.
  • Aufhebung der Felssperrung in der Regel spätestens zum 01.Juli. Frühere oder spätere Aufhebungen nach Entscheidung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde sind möglich.

Alle Änderungen bezüglich Sperrungen oder Freigabe von Felsen oder Sektoren sind schnellstmöglich dem Sprecher des Arbeitskreises mitzuteilen um die Sperrliste auf der Homepage der PK zu aktualisieren.