Allgemeinverfügung Südwestpfalz - vorerst gelockert

Quelle: Homepage Landkreis SW-Pfalz

Allgemeinverfügung Südwestpfalz

Betrifft das Klettergebiet: Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen im Kreis Südwestpfalz ab 19.03.2021

Ab dem 19.03.2021 gelten im Kreis Südwestpfalz, in dem große Teile des Klettergebietes Südpfalz liegen, aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen, verschärfte Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen.

Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung gilt:

  1. Das Verlassen einer im Gebiet des Landkreises Südwestpfalz gelegenen Wohnung oder Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. Während des in Satz 1 genannten Zeitraums ist der Aufenthalt im Gebiet der oben genannten Gebietskörperschaften grundsätzlich auch Personen, die nicht dort sesshaft sind, untersagt.

Quelle: Allgemeinverfügung 18.03.2021

Obwohl alle Beherbergungsbetriebe durch die Landesverordnung sowieso geschlossen sind, wird dem hiermit nochmal Nachdruck verliehen (z.B. auch keine Übernachtungen im Wohnmobil oder Auto). Darüber hinaus gelten auch noch die ganzen anderen Kontaktbeschränkungen, siehe Allgemeinverordnung und Landesverordnung.

Im Kreis Südwestpfalz liegen u.A. die Felsen um Dahn, Hauenstein, Lug, Bundenthal, Fischbach, Wilgartswiesen, Hermersbergerhof. Eine genau Karte des Kreises Südwestpfalz gibts hier .

Wir informieren euch, wenn sich an der Situation etwas ändert. Es ist aber gut möglich, dass dies auch noch über das Osterwochenende so gültig ist.

27.03.2021: Mittlerweile ist die Allgemeinverordnung bis nach Ostern (bis 11.4.) verlängert worden. Siehe auch unsere Twitter Meldung dazu.

06.04.2021: Heute ist diese gelockert worden, insbesondere die Ausgangssperrre ab 21:00h gilt nicht mehr, da die Inzidenz im Landkreis an sieben Tagen wieder unter 100 lag. (Quelle ).

Pressewart