Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde
Wir erhielten am Montag, den 25.05.2020, folgende Mitteilung seitens der Unteren Naturschutzbehörde Südwestpfalz bzgl. des Boulderns in der Kernzone am Hermersberger Hof mit der Bitte um Veröffentlichung, welcher wir hiermit gerne nachkommen:
Da der Felsen in einer sogenannten Kernzone des “Naturparks Pfälzerwald” liegt und damit der Kletterbetrieb nicht zulässig ist, wurden die angetroffenen Boulderer ermahnt und gebeten sich zu entfernen. Dieser Aufforderung wurde nach sachlichen Diskussionen gefolgt.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass solche Kontrollen in Zukunft verstärkt durchgeführt werden und es bei erneuten Verstößen nicht bei Ermahnungen bleiben wird.
Wir bitten darum zur Kenntnis zu nehmen, dass jeglicher Kletterbetrieb innerhalb der Kernzonen des Naturparks Pfälzerwald nicht zulässig ist (insbesondere §7 Absatz 3 der Rechtsverordnung über den “Naturpark Pfälzerwald”)"
A.S - Kreisverwaltung SWP
Dem möchten wir noch hinzufügen:
Aus Sicht der PK kann ein komplettes Kletterverbot hier aber nicht die endgültige Lösung sein. In der Gegend um den Hermersberger Hof wird dokumentiert seit mindestens den frühen 80er Jahren geklettert und gebouldert und ein komplettes Verbot lehnen wir daher ab. Es erscheint uns nicht hinnehmbar, dass die Kletterer/Boulderer, als einzige den Naturpark Pfälzer Wald nutzende Gruppe, komplett ausgeschlossen werden.
Selbstverständlich muss hier eine möglichst naturschonende Möglichkeit gefunden werden, gerade in der Kernzone, aber während Mountainbiker und Wanderer auf ein entwickeltes Wegenetz zurückgreifen können, liefen alle unsere Bemühungen wenigstens ausgewiesene Zugänge zu ausgewählten Felsen zu etablieren bisher ins Leere, obwohl zum Beispiel im Elbsandstein eine entsprechende Nationalpark-verträgliche Lösung innerhalb der dortigen Kernzone bereits existiert und für die Pfalz ohne großen Aufwand übernommen werden könnte.
Wir sehen hier also weiteren Diskussionsbedarf und werden, wie immer, weiter das Gespräch suchen um eine für alle akzeptable Lösung zu finden.
- der Vorstand
Korrektur/Nachtrag 22.2.2021: Ursprünglich: “Kreisverwaltung SüW”, war aber natürlich “SWP” und gemeint war §7, nicht 57.