Bußgelder wegen illegalem Klettern am Asselstein

Im Juni des vergangenen Jahres haben zwei Kletterer aus Baden Würtemberg entgegegn der angeordneten Teilsperrung des Asselstein die gesperrte Südseite beklettert. Durch das Klettern ist es nachweislich zu massiven Störungen eine Wanderfalkenpaares einschließlich der Jungvögel gekommen.

Der Wanderfalke steht als eine vom Aussterben bedrohte Art unter besonderem gesetzlichen Schutz. Laut §42 Abs.1 Ziffer 3 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, diese Vogelart durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen (z.B. Sportklettern) zu stören.

Die Polizeiinspektion Landau hat die Personalien der betreffenden Kletterer festgestellt und zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weitergeleitet. Der Bußgeldkatalog sieht für derartige Verstöße im Extremfall Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000,- Euro vor. Im vorliegenden Fall wurden im Rahmen des Einspruchverfahrens vor dem Amtsgericht Landau Bußgelder von jeweils 250,- Euro verhängt.

Quelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Untere Naturschutzbehörde