Kletterregelung in Berdorf

Das “Ministere de l’ Environnement” teilt folgendes mit:


Sehr geehrte Damen und Herren,

die neuen Regelungen betreffend das Klettern in freier Natur insbesondere in Berdorf, welche durch grossherzogliches Reglement vom 14. März 2002 eingeführt wurden, sind auch in den nächsten Jahren rechtskräftig. Es sei daran erinnert, dass das Klettern in Luxemburg nur mit Kletterschein (permis d’ escalade) erlaubt ist. Die interessierten Sportler müssen diesbezüglich eine Anfrage mittels Formular an das Umweltministerium in Luxemburg stellen. (Antragsformular unter www.mev.etat.lu

Die Zahl der Kletterscheine sind pro Tag begrenzt und deshalb können Anfragen auch zurückgewiesen werden. Der Antrag muss zudem mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Kletterbesuch gestellt werden. Maximal kann ein Pemit für 4 Wochenenden oder equivalente Tageszahl (8) angefragt werden.

Die Beamten der Forstbehörde und der Polizei führen regelmässige Kontrollen in Berdorf durch und Kletterer die nicht im Besitz eines gültigen Scheines sind müssen die Felsen verlassen und eventuell ein Bussgeld bezahlen.

Besonders möchten wir auf den Verzicht bzw. sparsamen Gebrauch von Magnesia hinweisen, da es den Sandstein beschädigt. Ein komplettes Verbot kann auch eingeführt werden. Im letzten Jahr haben insbesondere Kletterer aus Deutschland mit der irrsinigen Methode des Griffezeichnens (Pfeile, Striche usw. ) mittels Magnesia Unmut bei anderen Kletterern und Naturschützern erzeugt und dies ist auch absolut zu unterlassen. Wir bitten diese Information an ihre Mitglieder weiterzuleiten und ihnen zu empfehlen Berdorf bestmöglich nicht als Klettergebiet anzusteuern.

In der Tat wurde die Regelung ergriffen um ein sehr sensibles Naturschutzgebiet von europäischem Format zu schützen. Ein komplettes Verbot ist noch immer möglich.

In Erwartung Ihres Verständnisses für die durchgeführten Massnahmen, mit besten Grüßen

Der Staatssekretär für Umwelt,
Eugene BERGER